Nicht nur in finanzieller Hinsicht ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge ratsam. Mit der rechtzeitigen Aussprache von Vollmachten für Angehörige lässt sich auf formaler Ebene festhalten, wer über die Bestattungsart und den Ablauf der Beerdigung entscheiden darf und kann. Welche Vollmachten hierfür geeignet sind, haben wir für Sie kompakt zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist eine Bestattungsvollmacht?
- Arten der Vollmachten und Verfügungen im Überblick
- Sichere und verlässliche Aufbewahrung der Verfügungen
- Weitere Fragen? Wir beraten Sie umfassend!
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Bestattungsvollmacht übergeben Sie die Verantwortung über Art und Durchführung der Bestattung an die benannte(n) Person(en).
- Vollmachten und ähnliche Vorgaben sind nicht im Testament festzuhalten, da dieses meist erst Wochen nach dem eingetretenen Todesfall notariell geöffnet wird.
- Eine Vorsorgevollmacht erfüllt im Regelfall die gesetzlichen Ansprüche der Bestattungsvorsorge, auch eine Patientenverfügung ist denkbar.
Was ist eine Bestattungsvollmacht?
Mit einer Bestattungsvollmacht erteilen Sie formal und rechtssicher anderen Personen die Aufgabe, im Falle des Todes die Bestattung zu organisieren und alle dazugehörigen Formalitäten zu regeln. Im Rahmen der Bestattungsvorsorge stellt die Vollmacht sicher, dass alle Regelungen in Ihrem Sinne zu Lebzeiten getroffen werden.
Nach deutschem Recht gibt es keine automatische Bevollmächtigung unter Eheleuten oder für die eigenen Kinder. Sofern keine Vollmacht erteilt wurde, kann unter Umständen gerichtlich ein Betreuer oder eine Betreuerin benannt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Art und Umfang der Bestattung nicht den eigenen Wünschen entspricht – eine Vollmacht beugt diesem Szenario vor.
Arten der Vollmachten und Verfügungen im Überblick
Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, in denen sich das Thema Bestattungen aufgreifen und im eigenen Sinne regeln lässt. Hierzu zählen.
- Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht wird dem oder der Bevollmächtigten das Recht zugestanden, Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers oder -geberin zu regeln, falls dieser oder diese hierzu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann neben finanziellen oder wohnlichen Angelegenheiten auch Regelungen für die Bestattung umfassen.
- Betreuungsverfügung: Diese Alternative zur Vorsorgevollmacht wird primär genutzt, falls keine nahe Vertrauensperson zur Verfügung steht. Neben der sozialen oder gesundheitlichen Betreuung zu Lebzeiten, können hier Regelungen für die Zeit nach dem Tod getroffen werden.
- Patientenverfügung: Mit dieser Verfügung kann der oder die Bevollmächtigte über medizinische Eingriffe und Maßnahmen entscheiden, falls der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin dies nicht mehr selbst kann. Die Vorgehensweise im Todesfall wird hier selten explizit festgehalten, weshalb die Vorsorgevollmacht eine größere Relevanz hat.
Sichere und verlässliche Aufbewahrung der Verfügungen
Um die ausgesprochene Bestattungsvollmacht im Ernstfall schnell verfügbar zu machen, sollten Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort der Dokumente informiert werden. Hierzu können neben nahen Angehörigen auch Ärzte und Ärztinnen oder der Pflegedienst gehören.
Umgekehrt sollte die Aufbewahrung so sicher erfolgen, dass die Dokumente nicht einfach verloren gehen können – beispielsweise im Rahmen familiärer Streitigkeiten. Um dies zu verhindern, kann ein Hinterlegen beim Notar oder in elektronischen Registern sinnvoll sein.
Weitere Fragen? Wir beraten Sie umfassend!
Sind Sie noch unsicher, in welcher Form Sie eine Vollmacht an nahe Angehörige für das sensible Thema Tod ausstellen möchten? Als erfahrener Bestatter in Essen sind wir mit allen rechtlichen Details und Vollmachten vertraut, um Ihnen frühzeitig die individuell beste Lösung aufzudecken. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin mit uns. Wir beraten Sie gerne!