Bestattungs­vor­sorge – alles, was Sie über die Planung Ihrer eigenen Beerdigung wissen sollten

Mit einer Bestattungsvorsorge planen Sie zu Lebzeiten, wie Ihre eigene Bestattung ablaufen soll. Das hat viele Vorteile und entlastet Ihre Angehörigen emotional und finanziell. Aber auch für Sie selbst kann es erleichternd sein, zu wissen, dass im Todesfall Ihre letzten Wünsche realisiert werden.

Wir von Bestattungen Dorndorf, Ihrem Bestatter in Essen, fassen für Sie übersichtlich zusammen, was die Bestattungsvorsorge beinhaltet, wieso sie sinnvoll ist und wie deren Organisation abläuft. Außerdem erklären wir Ihnen wichtige Begriffe wie Bestattungsvorsorgevertrag und Bestattungsverfügung.

Sie haben Fragen oder ein konkretes Anliegen an uns als Bestattungsunternehmen? Wir sind gerne für sie da. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02 01 – 55 40 57 oder per E-Mail!

Was gehört alles zur Bestattungsvorsorge?

Im Zuge der Bestattungsvorsorge legen Sie fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll. Das betrifft sowohl persönliche Wünsche als auch finanzielle Aspekte. Unter anderem ist die Planung und Organisation folgender Punkte möglich:

  • Art der Bestattung (z. B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Baumbestattung)
  • Art des Grabs (z. B. Urnenwand, Familiengrab, Friedwald, Reihengrab)
  • Checkliste Trauerfeier (z. B. Trauerredner oder -rednerin, Pfarrer oder Pfarrerin, Musikauswahl spezieller Lieder live oder per Anlage, bestimmte Zeremonien)
  • Auswahl des Grabsteins, sofern gewünscht
  • Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg
  • Organisation der Grabpflege
  • Finanzierung der Bestattung und Planung der Kosten mit dem Bestatter bzw. der Bestatterin 
  • weitere Wünsche (z. B. Blumenschmuck, bestimmte Kleidung der Trauergäste, bestimmtes Essen zum Leichenschmaus) 

Ihre Entscheidungen werden vertraglich festgehalten und sind damit verbindlich. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Entscheidungen abzuändern, weitere Wünsche zu definieren oder neu zu planen.

Warum sollten Sie sich für Bestattungen Dorndorf entscheiden?

Seit 1912 sind wir als Familienunternehmen für Familien in Essen da. Dieses Vertrauen über Generationen ist die Grundlage, auf der wir auch Ihre Bestattungsvorsorge gestalten. Denn eine Vorsorge, die Bestand haben soll, braucht mehr als einen Vertrag: Sie braucht einen Ansprechpartner, der auch in 10 oder 20 Jahren noch für Sie und Ihre Angehörigen da ist. In einer persönlichen Beratung nehmen wir uns die Zeit, all Ihre Wünsche in Ruhe zu besprechen. Als Ihr Ansprechpartner in Essen begleiten wir Sie dabei nicht nur bei der Planung, sondern stehen später auch Ihren Angehörigen zur Seite, wenn es darauf ankommt, Ihre Wünsche in die Tat umzusetzen.

Bestattungsvorsorge in Essen – regional und persönlich

Durch unsere tiefe Verwurzelung in der Region kennen wir die örtlichen Friedhöfe, Trauerhallen und Bestattungsmöglichkeiten in Essen genau und beraten Sie gerne zu Grabarten vor Ort. Auch für Familien aus dem Essener Umland sind wir der richtige Ansprechpartner: Ob Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gelsenkirchen, Oberhausen oder Bochum – wir beraten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort persönlich und unkompliziert, sei es bei uns vor Ort oder bei Ihnen zu Hause.

3 Gründe warum eine Bestattungsvorsorge sinnvoll ist

Die Gründe für eine Vorsorge in Hinblick auf die eigene Bestattung sind vielfältig:

  1. Sie entlasten Ihre Angehörigen.
    Wenn eine geliebte Person verstirbt, ist das nie leicht für deren Angehörige. Sich neben der Trauer um die Beisetzung zu kümmern, mit all ihren formalen und finanziellen Herausforderungen, ist oft eine zusätzliche Belastung nach einem Trauerfall. Beerdigungskosten belaufen sich im Schnitt auf 5.000 Euro bis 20.000 Euro. Wenn Angehörige Entscheidungen für die verstorbene Person treffen müssen, führt das oft zu Unsicherheiten. Schlimmstenfalls fragen sich Angehörige ihr Leben lang, ob sie im Sinne des oder der Verstorbenen gehandelt haben. Eine Bestattungsvorsorge nimmt Ihren Liebsten all diese Hürden ab und legt die Organisation Ihrer Beerdigung in Ihre eigenen Hände.
  2. Ihre Selbstbestimmung geht über Ihren Tod hinaus.
    Zu Lebzeiten ist es für die meisten Menschen normal, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Diese Selbstbestimmung besteht mit einer Bestattungsvorsorge über den Tod hinaus, da Sie Bestattungsart, Sarg oder Urne, die Gestaltung der Trauerfeier und vieles Weitere bereits zu Lebzeiten selbst entscheiden. 
  3. Sie erfahren mehr Sicherheit.
    Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gerne mit dem Tod und noch viel weniger mit dem eigenen Sterben. Die Auseinandersetzung ist aber wichtig und gibt am Ende des Tages Sicherheit. Denn mit einer Bestattungsvorsorge können Sie sich sicher sein, dass alles für Ihre Bestattung geregelt ist und Ihre Angehörigen eine Art Checkliste an der Hand haben.

Die eigene Bestattung planen: Diese Schritte sollten Sie kennen

Um selbstbestimmte Entscheidungen in Hinblick auf die eigene Bestattung treffen zu können, sollten Sie wissen, wie unterschiedlich sowohl die Beisetzung als auch die Trauerfeier sein können. Gerne klären wir Sie darüber auf, welche Bestattungsformen es gibt und wie eine Trauerfeier aussehen könnte. Erzählen Sie uns von Ihren Interessen und dem, was Ihnen wichtig ist. Gemeinsam zeichnen wir ein Bild von einer Bestattung, die Ihren Wünschen entspricht. 

Die Finanzierung Ihrer Bestattungsvorsorge

Ein weiterer zentraler Punkt bei der Planung ist die Finanzierung der Bestattung. Hierfür stehen Ihnen grundsätzlich zwei bewährte Möglichkeiten zur Verfügung:

Sterbegeldversicherung

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie monatlich einen festen Betrag ein. Im Todesfall wird ein im Vorfeld vereinbarter Geldbetrag an Ihre Angehörigen ausgezahlt, aus dem die Bestattungskosten beglichen werden. Das Geld ist zweckgebunden und kann daher nicht für andere Zwecke verwendet werden. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um Ihre Wünsche umzusetzen.

Treuhandvertrag

Beim Treuhandvertrag zahlen Sie einen Geldbetrag ein, der sich beispielsweise an einem Kostenvoranschlag für Ihre Bestattung orientiert. Der Betrag wird treuhänderisch verwaltet und im Bedarfsfall zur Erfüllung des Vertrags ausgezahlt. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie über einen größeren Betrag verfügen, den Sie einmalig oder in wenigen Raten einzahlen möchten.

In beiden Fällen sind Ihre Angehörigen davon befreit, die Bestattungskosten selbst zu tragen.

Im Überblick: Sterbegeldversicherung vs. Treuhandvertrag

Sterbegeldversicherung Treuhandvertrag
Zahlungsweise Monatliche Beiträge über einen längeren Zeitraum Einmalzahlung oder wenige Raten
Grundlage Vereinbarte Versicherungssumme Kostenvoranschlag für die Bestattung
Geeignet für Regelmäßige, planbare Einzahlung über die Zeit Vorhandenes Kapital, das zweckgebunden angelegt werden soll
Auszahlung Im Todesfall an die Angehörigen Im Todesfall direkt an das Bestattungsunternehmen
Verwendung Ausschließlich für die Bestattungskosten Ausschließlich für die Bestattungskosten

Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag und Testament – die Unterschiede einfach erklärt

Rund um die Bestattungsvorsorge fallen häufig drei Begriffe, die leicht verwechselt werden: Bestattungsvorsorgevertrag, Bestattungsverfügung und Testament. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt und wie die Begriffe zusammenhängen.

Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen und ist über Ihren Tod hinaus rechtsgültig. Er regelt die finanziellen Aspekte Ihrer Bestattung und entlastet Ihre Angehörigen, indem er finanzielle Hürden und mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie von vornherein ausschließt.

Bestattungsverfügung

In der Bestattungsverfügung legen Sie alles Weitere fest, was Ihnen persönlich wichtig ist – etwa welche Musik bei der Trauerfeier laufen soll, wer die Trauerrede hält, welche Gäste ein- oder ausgeladen sind oder welchen Grabschmuck Sie sich wünschen. Ihre Angehörigen sind an diese Verfügung gebunden, sofern ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die Sie sich über den Bestattungsvorsorgevertrag sichern.

Testament

Das Testament unterscheidet sich grundlegend von den beiden vorherigen Dokumenten: Es regelt nicht die Bestattung selbst, sondern die Verteilung Ihres Vermögens und Ihres Nachlasses nach dem Tod. Wünsche zur Bestattung haben im Testament rechtlich keine bindende Wirkung, da es häufig erst nach der Beisetzung eröffnet wird. Möchten Sie also sichergehen, dass Ihre Bestattungswünsche auch tatsächlich umgesetzt werden, sind Bestattungsvorsorgevertrag und -verfügung die richtigen Instrumente – nicht das Testament.

FAQ

Welche Schritte sind bei der Planung einer Bestattungsvorsorge zu beachten?

Die Planung einer Bestattungsvorsorge erfolgt in vier wichtigen Schritten. Zunächst definieren Sie Ihre persönlichen Wünsche: Erd- oder Feuerbestattung, Art der Trauerfeier und den gewünschten Bestattungsort. Im zweiten Schritt legen Sie einen Kostenrahmen fest und prüfen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Der dritte Schritt umfasst die rechtliche Absicherung durch einen Bestattungsvorsorgevertrag und entsprechende Verfügungen. Wählen Sie dabei einen Bestatter Ihres Vertrauens, damit Ihre Vorstellungen kompetent umgesetzt werden.

Abschließend verwahren Sie alle wichtigen Dokumente wie Versicherungspolicen und Vollmachten sicher und informieren Angehörige über deren Aufbewahrungsort.

Die professionelle Beratung hilft dabei, alle Aspekte zu berücksichtigen und individuelle Lösungen zu finden.

Wie kann ich meine Bestattungswünsche rechtlich verbindlich festlegen?

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist das zentrale Dokument für die rechtliche Absicherung Ihrer Wünsche. In diesem Vertrag legen Sie die Bestattungsart sowie den Ort, die Trauerfeier und weitere Details fest. Er wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und ist rechtlich bindend.

Ergänzend sollten Sie eine Bestattungsverfügung erstellen – eine eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Willenserklärung. Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln zusätzlich medizinische Entscheidungen und organisatorische Aspekte im Todesfall.

Für maximale Rechtssicherheit empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung der Dokumente. Übergeben Sie mehrere Kopien an vertrauensvolle Personen und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Ab wann ist es sinnvoll, sich um die Vorsorge zu kümmern? 

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Eine Bestattungsvorsorge ist nicht nur ein Thema für das hohe Alter – jeder Erwachsene kann sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Das hat Vorteile: Sie treffen Entscheidungen in Ruhe und ohne Zeitdruck. Zudem ist eine Sterbegeldversicherung bei einem früheren Vertragsabschluss oft günstiger. Sie sind so unabhängig davon abgesichert, wann der Ernstfall eintritt.

Der richtige Zeitpunkt ist letztlich dann, wenn Sie sich bereit dafür fühlen. Gerne beraten wir Sie dazu unverbindlich.

Mit welchen Kosten muss ich für die Bestattungsvorsorge rechnen?

Eine Bestattungsvorsorge kostet nicht zusätzlich. Sie legen lediglich schon heute die Mittel für Ihre Bestattung zurück. Wie hoch diese ausfallen, hängt von Ihren individuellen Wünschen ab, zum Beispiel:

  • Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Baumbestattung)
  • Art des Grabs (z. B. Reihen- oder Familiengrab, Urnenwand)
  • Umfang der Trauerfeier (Redner, Musik, Location)
  • Zusätzliche Wünsche (Blumenschmuck, Grabstein, Leichenschmaus)

Da diese Faktoren sehr individuell sind, lässt sich ein pauschaler Betrag schwer nennen. Genau deshalb lohnt sich eine persönliche Beratung: Gemeinsam ermitteln wir einen realistischen Kostenrahmen, der zu Ihren Wünschen passt, und finden die passende Finanzierungslösung – unverbindlich und transparent.

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Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne.

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